Erwägungsgrund 48 32014L0028
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit konformen Explosivstoffen, die ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen oder von Gütern oder der Umwelt darstellen, erforderlich ist.