Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie sollte für alle Absatzarten gelten, einschließlich Fernabsatz.
Erwägungsgrund 8 32014L0028Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen