Erwägungsgrund 11 32014L0054
Anwendung und Überwachung des Unionsrecht im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sollten verbessert werden, um zu gewährleisten, dass Arbeitnehmer der Union und ihre Familienangehörigen sowie Arbeitgeber, staatliche Stellen und andere betroffene Personen besser über die Freizügigkeitsrechte und Verantwortlichkeiten informiert sind und dass Arbeitnehmer der Union und ihre Familienangehörigen bei der Ausübung dieser Rechte unterstützt und geschützt werden, und um die Umgehung dieser Rechtsvorschriften durch Behörden sowie durch öffentliche und private Arbeitgeber zu bekämpfen. Dabei können die Mitgliedstaaten auch die Auswirkungen einer verstärkten Mobilität wie beispielsweise eine Abwanderung von Fachkräften oder jungen Menschen berücksichtigen.