Erwägungsgrund 5 32014L0054
Ungeachtet dessen stellt die effektive Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach wie vor eine beträchtliche Herausforderung dar, und sehr oft kennen die Arbeitnehmer der Union ihre Rechte auf Freizügigkeit nicht. Unter anderem wegen ihrer potenziell gefährdeteren Stellung können Arbeitnehmer der Union noch immer ungerechtfertigte Einschränkungen oder Behinderungen bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit, etwa die Verweigerung der Anerkennung ihrer Befähigungsnachweise, der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und der Ausbeutung erfahren, wenn sie sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben. Es besteht somit eine Diskrepanz zwischen Recht und Praxis, gegen die etwas unternommen werden muss.