Erwägungsgrund 21 32014L0054
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Synergien mit vorhandenen Informations- und Unterstützungsinstrumenten auf Unionsebene gefördert werden und zu diesem Zweck gewährleisten, dass bereits existierende oder neu geschaffene Stellen eng mit den vorhandenen Informations- und Unterstützungsdiensten, etwa mit dem Portal „Ihr Europa“, SOLVIT, dem Netz „Enterprise Europe Network“, den einheitlichen Kontaktstellen und EURES, gegebenenfalls auch mit den grenzüberschreitenden Eures-Partnerschaften, zusammenarbeiten.