Erwägungsgrund 2 32014L0054
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist zudem ein wesentlicher Faktor bei der Entwicklung hin zu einem echten Arbeitsmarkt der Union und ermöglicht es den Arbeitnehmern, dorthin zu gehen, wo ein Arbeitskräftemangel herrscht oder bessere Beschäftigungsaussichten bestehen; die Freizügigkeit erleichtert damit den Menschen die Suche nach einem ihren Qualifikationen besser entsprechenden Arbeitsplatz und trägt zur Beseitigung von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt bei.