Erwägungsgrund 24 32014L0054
Um die Durchsetzung der durch das Unionsrecht garantierten Rechte zu erleichtern, sollte die Richtlinie 91/533/EWG des Rates kohärent umgesetzt und ihre Anwendung kohärent überwacht werden.
Um die Durchsetzung der durch das Unionsrecht garantierten Rechte zu erleichtern, sollte die Richtlinie 91/533/EWG des Rates kohärent umgesetzt und ihre Anwendung kohärent überwacht werden.