Erwägungsgrund 9 32014L0054
Für den Schutz der Rechte und die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer der Union und ihrer Familienangehörigen ist es von zentraler Bedeutung, dass Artikel 45 AEUV und die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 angemessen und wirksam angewendet und durchgesetzt und die Rechte bekanntgemacht werden, während die mangelhafte Durchsetzung die Wirksamkeit des für diesen Bereich geltenden Unionsrechts untergräbt und die Rechte und den Schutz der Arbeitnehmer der Union und ihrer Familienangehörigen gefährdet.