Erwägungsgrund 22 32014L0054
Zur Bekämpfung ungerechtfertigter Einschränkungen und Behinderungen des Freizügigkeitsrechts oder unterschiedlicher Formen von Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sollten die Mitgliedstaaten den Dialog mit den Sozialpartnern und mit geeigneten nichtstaatlichen Organisationen fördern.