Erwägungsgrund 11 32015L0413
Der Beschluss 2008/616/JI legt Sicherheitsmerkmale für bereits bestehende Softwareanwendungen und die dazugehörigen technischen Anforderungen in Bezug auf den Austausch von Informationen über Fahrzeugzulassungsdaten fest. Unbeschadet der allgemeinen Anwendbarkeit jenes Beschlusses sollten diese Sicherheitsmerkmale und technischen Anforderungen aus Gründen der gesetzgeberischen und praktischen Effizienz für die Zwecke dieser Richtlinie verwendet werden.