Erwägungsgrund 3 32015L0413
In ihrer Mitteilung vom 20. Juli 2010 mit dem Titel „Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit: Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020“ hob die Kommission hervor, dass die Durchsetzung der Straßenverkehrsvorschriften nach wie vor ein zentraler Faktor ist, wenn es darum geht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Zahl der Toten und Verletzten erheblich gesenkt wird. In seinen Schlussfolgerungen zur Straßenverkehrssicherheit vom 2. Dezember 2010 forderte der Rat eine Überprüfung, ob auf Ebene der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Union eine verschärfte Durchsetzung der Straßenverkehrsvorschriften notwendig ist. Er ersuchte die Kommission, die Möglichkeiten einer Harmonisierung der Straßenverkehrsvorschriften auf Unionsebene, soweit dies angezeigt ist, sowie die Annahme weiterer Maßnahmen zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Ahndung im Hinblick auf Verkehrsverstöße — insbesondere solcher Verstöße, die im Zusammenhang mit schweren Verkehrsunfällen stehen — zu prüfen.