Erwägungsgrund 14 32018L0850
Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 1999/31/EG und um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern, sollte die Kommission die Koordinierung und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den verschiedenen Wirtschaftsbranchen fördern.