Erwägungsgrund 6 32018L0850
Eine weitere Einschränkung der Ablagerung von Abfällen auf Deponien, beginnend mit trennungspflichtigen Abfallströmen wie Kunststoffen, Metallen, Glas, Papier und Bioabfall, wäre für die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft eindeutig von Vorteil. Bei der Umsetzung dieser Einschränkungen der Ablagerung von Abfällen auf Deponien sollte die technische, die umweltpolitische und die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Recycelns oder der sonstigen Verwertung des bei der Abfalltrennung anfallenden Restmülls berücksichtigt werden.