Richtlinie (EU) 2019/789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bleibt auch künftig eine Einschränkung der Verwertung der Rechte zulässig, für die das in dieser Richtlinie festgelegte Ursprungslandprinzip gilt, vorausgesetzt, dass diese Einschränkung mit dem Unionsrecht im Einklang steht.
Erwägungsgrund 13 32019L0789Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen