Erwägungsgrund 7 32019L0789
Demgemäß sollte die grenzüberschreitende Bereitstellung von Online-Diensten, die Übertragungen ergänzen, und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten erleichtert werden, indem der Rechtsrahmen für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für diese Tätigkeiten relevant sind, angepasst wird. Bei dieser Anpassung sollte der Finanzierung und Produktion kreativer Inhalte und insbesondere audiovisueller Werke Rechnung getragen werden.