Richtlinie (EU) 2019/789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, die in dieser Richtlinie und in der Richtlinie 93/83/EWG festgelegten Vorschriften für die Weiterverbreitung in den Fällen anzuwenden, in denen sowohl die Erstsendung als auch die Weiterverbreitung in ihrem Hoheitsgebiet stattfindet.
Erwägungsgrund 19 32019L0789Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen