Erwägungsgrund 6 32019L0789
Durch die Richtlinie 93/83/EWG wird die grenzüberschreitende Übertragung über Satellit und die Kabelweiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten erleichtert. Die Vorschriften der Richtlinie für Übertragungen von Sendeunternehmen gelten jedoch nur für Übertragungen über Satellit und daher nicht für Online-Dienste, die Übertragungen ergänzen. Zudem gelten die Vorschriften für die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten nicht für die Weiterverbreitung mittels anderer Technologien, sondern nur für die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterverbreitung über Kabel- oder Mikrowellensysteme.