Erwägungsgrund 1 32020L0876
Die schwerwiegenden Risiken für die öffentliche Gesundheit, sonstige Hemmnisse infolge der COVID-19-Pandemie und die Ausgangsbeschränkungen, die von den Mitgliedstaaten zur Eindämmung der Pandemie verhängt wurden, haben die Fähigkeit von Unternehmen und Steuerbehörden der Mitgliedstaaten, einigen ihrer Verpflichtungen aus der Richtlinie 2011/16/EU des Rates nachzukommen, erheblich beeinträchtigt.