Erwägungsgrund 5 32020L0876
Diese Situation erfordert eine sofortige – und so weit wie möglich – koordinierte Reaktion innerhalb der Union. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit einzuräumen, die Frist für den Austausch von Informationen über Finanzkonten, deren Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind, zu verlängern, damit die Mitgliedstaaten ihre nationalen Fristen für die Vorlage dieser Informationen durch die Meldenden Finanzinstitute anpassen können. Darüber hinaus sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben werden, die Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen zu verlängern.