Erwägungsgrund 8 32020L0876
Angesichts der erheblichen Auswirkungen der wirtschaftlichen Störung infolge der COVID-19-Pandemie auf den Haushalt, das Personal und die Arbeitsweise der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten sollte der Rat ermächtigt werden, auf Vorschlag der Kommission einstimmig eine Verlängerung der Frist zu beschließen.