Richtlinie (EU) 2020/876 des Rates vom 24. Juni 2020 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, um der dringenden Notwendigkeit einer Verlängerung bestimmter Fristen für die Vorlage und den Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung infolge der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen
Da die Mitgliedstaaten zur Verlängerung der Fristen binnen kürzester Zeit handeln müssen, da diese Fristen andernfalls gemäß der Richtlinie 2011/16/EU anwendbar werden, sollte die vorliegende Richtlinie umgehend in Kraft treten —
Erwägungsgrund 12 32020L0876
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