Erwägungsgrund 16 32021L1187
Die in Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 benannten Europäischen Koordinatoren sollten über die entsprechenden Verfahren unterrichtet werden, um die Synchronisierung und den Abschluss der Verfahren im Hinblick auf die rechtzeitige Verwirklichung des Kernnetzes bis 2030 zu erleichtern.