Erwägungsgrund 20 32021L1187
Die Durchführung von Infrastrukturvorhaben im Kernnetz sollte auch durch Leitlinien der Kommission unterstützt werden, die für mehr Klarheit bei der Durchführung bestimmter Arten von Vorhaben unter Beachtung des Besitzstands der Union sorgen. Hierzu sieht beispielsweise die Mitteilung der Kommission vom 27. April 2017 mit dem Titel „Ein Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“ Leitlinien vor und schafft mehr Klarheit im Hinblick auf die Einhaltung der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 92/43/EWG des Rates. Um für die Verwendung öffentlicher Gelder das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu gewährleisten, sollte für Vorhaben direkte Unterstützung im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge geleistet werden.