Erwägungsgrund 14 32022L0542
In Anbetracht des Erfordernisses, das Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, die für ermäßigte Steuersätze infrage kommen, zu modernisieren und zu aktualisieren, sollte die Richtlinie 2006/112/EG geändert werden, um die Anwendung von ermäßigten Steuersätzen für spezifische sozialpolitische Ziele zu gestatten, um für Klarheit zu sorgen und um dem Grundsatz der Neutralität Rechnung zu tragen, insbesondere durch Sicherstellung der Gleichbehandlung in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze bei Vermietung oder Leasing und der Lieferung bestimmter Gegenstände.