Erwägungsgrund 16 32022L0542
Der Digitalisierung kommt bei der Wertschöpfung und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit eine Schlüsselrolle zu. Mit dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft wird die digitale Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten auf der Grundlage von im Voraus festgelegten Indikatoren, die erhebliche Unterschiede bei der digitalen Entwicklung zeigen, gemessen und eine Rangfolge erstellt. Um der unzureichenden Versorgung mit Internetzugangsdiensten abzuhelfen und um ihre Weiterentwicklung zu unterstützen, sollten die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz auf diese Dienste anwenden können. Die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf Internetzugangsdienste sollte auf die Ziele zugeschnitten sein, die in der nationalen Digitalisierungspolitik festgelegt sind, und dementsprechend im Umfang begrenzt sein. Gemäß der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates bieten Internetzugangsdienste Verbindungen, erstrecken sich aber nicht auf den Inhalt, der über das Internet bereitgestellt wird.