Erwägungsgrund 20 32022L0542
Darüber hinaus sollte die Richtlinie 2006/112/EG geändert werden, um die Anwendung ermäßigter Steuersätze in einer begrenzten Zahl von besonderen Situationen aus sozialen Gründen, zugunsten des Endverbrauchers und zur Verfolgung eines Ziels von allgemeinem Interesse zu gestatten. Daher sollte das Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen in Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG, die für ermäßigte Steuersätze infrage kommen, um eine begrenzte Zahl solcher bestehender Ausnahmen erweitert werden.