Erwägungsgrund 8 32022L0542
Die Inanspruchnahme jeder dieser Möglichkeiten sollte so ausgelegt werden, als würde sie eine Maßnahme darstellen, die sich in die Logik des Systems der Mehrwertsteuersätze einfügt und aus genau definierten sozialen Gründen und zugunsten des Endverbrauchers oder im allgemeinen Interesse erlassen worden ist.