Erwägungsgrund 17 32022L0542
Außerdem sollte es in Anbetracht des digitalen Wandels der Wirtschaft für die Mitgliedstaaten möglich sein, für Aktivitäten, einschließlich von Veranstaltungen, die mittels Live-Streaming übertragen werden, dieselbe Behandlung vorzusehen wie für diejenigen, die für ermäßigte Steuersätze infrage kommen, wenn sie als Präsenzaktivitäten oder -veranstaltungen stattfinden.