Erwägungsgrund 15 32022L0542
Um den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, den Übergang zur Nutzung umweltfreundlicher Heizanlagen im Einklang mit den umweltspezifischen Verpflichtungen der Union im Bereich der Dekarbonisierung zu unterstützen, sollte die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, ermäßigte Steuersätze auf die Lieferung und Installation hocheffizienter emissionsarmer Heizanlagen, die den Kriterien der Umweltgesetzgebung genügen, außerdem in Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG enthalten sein.