Erwägungsgrund 64 32024L1275
Kleinstunternehmen machen 94 % der im Gebäudesektor tätigen Unternehmen aus. Zusammen mit kleinen Unternehmen beschäftigen sie 70 % der Arbeitskräfte im Bauwesen. Sie erbringen grundlegende Dienstleistungen und schaffen Arbeitsplätze auf lokaler Ebene. Da Kleinstunternehmen jedoch in der Regel weniger als 10 Arbeitskräfte beschäftigen, verfügen sie nur über begrenzte Ressourcen, um die rechtlichen Anforderungen und Vorschriften, die mit Programmen für finanzielle Unterstützung einhergehen, zu erfüllen. Energiegemeinschaften, von Bürgerinnen und Bürgern geführte Initiativen, lokale Behörden und Energieagenturen sind für die Umsetzung der Renovierungswelle zwar unerlässlich, stehen jedoch vor den gleichen Problemen mit geringeren administrativen, finanziellen und organisatorischen Kapazitäten. Dies sollte die entscheidende Rolle dieser Einrichtungen nicht beeinträchtigen und bei der Entwicklung von Unterstützungs- und Ausbildungsprogrammen durch ausreichende Sichtbarkeit und eine leichte Zugänglichkeit berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten können Organisationen mit geringeren Mitteln durch gezielte technische, finanzielle und rechtliche Unterstützung aktiv fördern.