Erwägungsgrund 5 32024L1275
Mit dem durch die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2020 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 — Eine vitale Union in einer fragilen Welt“ angekündigten Gesetzgebungspaket „Fit für 55“ sollen diese Ziele verwirklicht werden. Dieses Paket deckt eine Reihe von Politikbereichen ab, darunter Energieeffizienz, erneuerbare Energie, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, Energiebesteuerung, Lastenteilung, Emissionshandel und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Die Überarbeitung der Richtlinie 2010/31/EU ist integraler Bestandteil dieses Pakets. Aufbauend auf dem Gesetzgebungspaket „Fit für 55“ werden mit dem in der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „REPowerEU-Plan“ enthaltenen REPowerEU-Plan zusätzliche Maßnahmen vorgelegt, um Energie einzusparen, die Versorgung zu diversifizieren, fossile Brennstoffe durch Beschleunigung der Energiewende in Europa zu ersetzen und Investitionen und Reformen intelligent miteinander zu verknüpfen. Er umfasst neue Gesetzgebungsvorschläge und gezielte Empfehlungen, um die Ziele in Bezug auf Energieeffizienz und Energieeinsparungen ehrgeiziger zu gestalten. Ferner enthält die Mitteilung steuerliche Maßnahmen als Mittel, um Anreize für Energieeinsparungen zu schaffen und den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken.