Erwägungsgrund 47 32024L1275
Die Mitgliedstaaten sollten Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude unterstützen, die dazu beitragen, eine angemessene Raumklimaqualität zu erreichen, indem Asbest und andere schädliche Stoffe entfernt werden, die illegale Entfernung schädlicher Stoffe verhindert wird und die Einhaltung bestehender Gesetzgebungsakte wie der Richtlinien 2009/148/EG und (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates erleichtert wird.