Erwägungsgrund 81 32024L1275
Die Rechtsgrundlage für diese Initiative ermächtigt die Union, die Maßnahmen zu erlassen, die erforderlich sind, um die Ziele der Union im Bereich der Energiepolitik zu verwirklichen. Der Vorschlag trägt zu den energiepolitischen Zielen der Union gemäß Artikel 194 Absatz 1 AEUV bei, insbesondere zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen, was zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beiträgt.