Erwägungsgrund 67 32024L1275
Um sicherzustellen, dass die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von potenziellen Käufern oder Mietern frühzeitig berücksichtigt werden kann, sollte für Gebäude oder Gebäudeteile, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorliegen, und die Gesamtenergieeffizienzklasse und der Indikator der Gesamtenergieeffizienz sollten in allen Anzeigen angegeben werden. Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz sollte potenziellen Käufern oder Mietern von Gebäuden oder Gebäudeeinheiten zutreffende Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie praktische Hinweise zu deren Verbesserung liefern. Zudem sollte der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz Angaben über den Primär- und Endenergieverbrauch, den Energiebedarf, die Erzeugung von erneuerbarer Energie, die Treibhausgasemissionen, sofern verfügbar das Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial und optional Sensoren und Steuerungen für die Raumklimaqualität enthalten. Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz sollte Empfehlungen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes umfassen.