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Wie sich insbesondere während der COVID-19-Pandemie gezeigt hat, können das Fehlen von Regelungen zwischen Unternehmen über Erstattungen für Veranstalter von Pauschalreisen für von Dienstleistern stornierte oder nicht erbrachte Reiseleistungen, das Fehlen von Vorschriften über Gutscheine sowie Unklarheit darüber, ob Erstattungsansprüche und Gutscheine für stornierte Pauschalreisen unter den Insolvenzschutz fallen, zu Schwierigkeiten bei der Erstattung für Reisende führen, insbesondere wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zu zahlreichen Stornierungen führen und viele Reiseziele betreffen. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Zahlungen von Reisenden auch in Krisenzeiten jederzeit wirksam geschützt sind. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass die nationalen Insolvenzschutzsysteme widerstandsfähig sind und einen einheitlicheren Schutz bieten.