Richtlinie (EU) 2026/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2026 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie (Text von Bedeutung für den EWR)
Ferner sollte vorgesehen werden, dass die Mitgliedstaaten Reisevermittler verpflichten können, zusätzlich zu den Reiseveranstaltern einen Insolvenzschutz abzuschließen.
Erwägungsgrund 25 32026L1024Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen