Erwägungsgrund 1 31993R0696
Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der Gemeinschaft setzt statistische Normen voraus, die für die Festlegung der Einheiten sowie die Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung nationaler und gemeinschaftlicher statistischer Daten anwendbar sind, damit die Unternehmen, Finanzinstitute, Behörden und alle sonstigen Marktteilnehmer im Binnenmarkt zuverlässige und vergleichbare Informationen erhalten.