Erwägungsgrund 7 31993R0696
Die Verwendung der in der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 vorgesehenen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1) und des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) erfordert die Definition statistischer Einheiten für die Register, die Erhebungen, die Darstellung und die statistische Analyse.