Erwägungsgrund 3 31993R0696
Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist die Schaffung gemeinsamer statistischer Normen, die die Erstellung harmonisierter Informationen ermöglichen, eine Maßnahme, die nur auf Gemeinschaftsebene effizient durchgeführt werden kann; die Anwendung der Normen wird in den einzelnen Mitgliedstaaten unter Aufsicht der für die Erstellung der amtlichen Statistik zuständigen Organisationen und Einrichtungen erfolgen.