Erwägungsgrund 11 31993R0696
Um der internationalen Vergleichbarkeit der Wirtschaftsstatistiken willen müssen die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane statistische Einheiten verwenden, die direkt mit der in der Einführung zur „Internationalen Standard Industrial Classification“ (ISIC Rev. 3) der Vereinten Nationen gegebenen Beschreibung einerseits und den Dokumenten zum System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (SNA) der Vereinten Nationen andererseits in Verbindung stehen.