Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft
Die strikte und umfassende Verwendung dieser Einheiten macht eine Übergangszeit erforderlich —
Erwägungsgrund 13 31993R0696
Erwägungsgrund 13 31993R0696Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen