Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft
Es ist wünschenswert, die Zahl der statistischen Einheiten der Wirtschaft zu begrenzen.
Erwägungsgrund 10 31993R0696
Erwägungsgrund 10 31993R0696Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen