Erwägungsgrund 12 32004R1653
Das in Artikel 66 Absatz 4 der Haushaltsordnung vorgesehene Fachgremium, das von der Kommission zur Bewertung von Unregelmäßigkeiten eingesetzt wird, sollte auch von den Agenturen in Anspruch genommen werden können, damit gewährleistet ist, dass gleiche Handlungen auch gleich bewertet werden.