Erwägungsgrund 13 32004R1653
Im Zusammenhang mit ihrem Verwaltungshaushaltsplan müssen die Agenturen die gleichen Vorschriften beachten, die die Kommission bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für ihre eigene Rechung respektiert. In diesem Zusammenhang ist lediglich auf die einschlägigen Bestimmungen der Haushaltsordnung zu verweisen.