Erwägungsgrund 8 32004R1653
Der Anweisungsbefugte der Agentur wird mit einer weitgehenden Verwaltungsautonomie ausgestattet. Bei den Mittelübertragungen wird ihm vollkommene Unabhängigkeit eingeräumt, vorbehaltlich der Unterrichtung des Lenkungsausschusses, dem die Möglichkeit eingeräumt werden muss, sich binnen einer Frist von einem Monat gegen diese Mittelübertragungen auszusprechen.