Erwägungsgrund 12 32004R0773
Um Anhörungen effizienter zu gestalten, sollte der Anhörungsbeauftragte den Parteien, Beschwerdeführern, anderen geladenen Personen, den Dienststellen der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten gestatten können, während der Anhörung Fragen zu stellen.