Erwägungsgrund 6 32004R0773
Beschwerden im Sinne von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 sind nur dann zulässig, wenn sie bestimmte festgelegte Angaben enthalten.
Beschwerden im Sinne von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 sind nur dann zulässig, wenn sie bestimmte festgelegte Angaben enthalten.