Erwägungsgrund 15 32004R0773
Im Interesse der Rechtssicherheit sollte für die Vorlage der in dieser Verordnung vorgesehenen Mitteilungen und Ausführungen eine Mindestfrist festgesetzt werden.
Im Interesse der Rechtssicherheit sollte für die Vorlage der in dieser Verordnung vorgesehenen Mitteilungen und Ausführungen eine Mindestfrist festgesetzt werden.