Verordnung (EG) Nr. 349/2005 der Kommission vom 28. Februar 2005 zur Festlegung der Regeln für die gemeinschaftliche Finanzierung der Dringlichkeitsmaßnahmen und der Bekämpfung bestimmter Tierseuchen gemäß der Entscheidung 90/424/EWG des Rates
Für die finanziellen Prüfungen sollten Durchführungsbestimmungen erlassen werden.
Erwägungsgrund 10 32005R0349Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen