Erwägungsgrund 2 32005R0349
Nach Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 5 der Entscheidung 90/424/EWG werden in den Beschlüssen über die finanzielle Beteiligung die beihilfefähigen Ausgaben festgelegt, und die Artikel 4 und 11 verweisen, u. a. für das Verfahren, auf Artikel 3.